Skip to content

Kita St. Anna

Du bist einzigartig

In unserer Kita sind alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen herzlich willkommen.

88 Kinder im Alter von 1-6 Jahren können bei uns krabbeln, spielen, fröhlich sein.

Sie können lachen, lernen, experimentieren, miteinander Erfahrungen sammeln.

Sie dürfen auch wütend oder  traurig sein oder sich zurückziehen, wenn sie müde  sind.

Unser Angebot in der Kita St. Anna:

Wir bieten Ihnen

  • 1 Krippengruppe (08:00 Uhr – 13:00 Uhr
  • 1 Krippengruppe (08:00 Uhr – 14:00 Uhr)
  • 1 Kindergartengruppe (08:00 Uhr – 13:00 Uhr)
  • 1 Kindergartengruppe (08:00 Uhr – 14:00 Uhr)
  • dann haben wir eine Heilpädagogische Kindergartengruppe (8.00 Uhr – 14.00 Uhr)    Klicken Sie hier für mehr Informationen

Für die Krippen- und Kinder­gartengruppen wird ein Frühdienst angeboten

(07:30 Uhr – 08:00 Uhr)

Für die Krippen- und Kindergarten­gruppe mit 5-Std-Öffnungszeit wird ein Spätdienst angeboten

(13.00 Uhr – 13:30 Uhr)

Unsere Arbeit

Wir schaffen im täglichen Miteinander einen Ort der Geborgenheit und  des Vertrauens. 

Du bist willkommen!

So wie du bist! 

Du bist uns anvertraut und du darfst dich bei uns wohlfühlen!

Wir behüten dich und sind für dich da!

Wir nehmen dich und deine Wünsche, deine Sorgen und Nöte ernst!

Du bist willkommen!

Weitere Informationen

Anmeldung

Sie wollen Ihr Kind für die Betreuung in unserer Kindertagesstätte anmelden?

Die Stadt Papenburg hat ein trägerübergreifendes Online-Anmeldesystem eingeführt.

Die Anmeldungen für alle Einrichtungen werden online über dieses System erfasst.

Bitte klicken Sie hier, um zur Anmeldemaske der Stadt Papenburg zu gelangen.

Alle Kindertagesstätten legen großen Wert auf eine gute Erziehungspartnerschaft und erwarten neben der Voranmeldung ein persönliches Gespräch in der Einrichtung.

Erst dann wird die Anmeldung verbindlich.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der Kitaleitung.

Gern können Sie bereits im Vorfeld unseren Anmeldebogen unten ausfüllen.

Die Anmeldungen werden bis zum 31.01. gesammelt.

Die Platzvergabe erfolgt in der Regel zum 01.03. für das neue Kitajahr.

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

Für die Betreuung in einer Krippengruppe müssen Eltern für Kinder unter 3 Jahren einen Elternbeitrag zahlen.

Die Beiträge sind sozial gestaffelt.

Sie richten sich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in mehrere Einkommensgruppen. 

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Beitrag zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen:

Bitte Klicken Sie hier, um einen Antrag zu Stellen

Die Betreuung für Kinder ab 3 Jahren ist für die Eltern beitragsfrei.

Eltern müssen nur ein Verpflegungsgeld von bis zu 6€ pro Monat zahlen. Je nach Kita und Gruppe kann dazu ein Frühstücksbeitrag und ein Obstbeitrag kommen.

Außerdem müssen Eltern das Mittagessen bezahlen, wenn ihr Kind in der Kita isst.

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, die Kosten für das Mittagessen zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, beim Landkreis Emsland einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen: 

Bitte klicken sie hier, um einen Antrag zu stellen

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

n unsere Kita können Kinder aus dem Stadtgebiet Papenburg aufgenommen werden.

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

Für die Betreuung in der Kita wird ein Vertrag zwischen Kita und Eltern geschlossen.

Krippengruppe

Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließungszeiten mit dem Ende des Kitajahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.

Für den möglichen Übergang in eine Kindergartengruppe muss mit der Kita eine Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Leitung der Kita.

Kindergartengruppe

Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließzeiten mit Ende des Kitajahres, in dem das Kind das schulpflichtige Alter erreicht.

Das ist dann der Fall, wenn das Kind bis zum 30. September des Jahres 6 Jahre alt wird.

Soll von den Regelungen zur flexiblen Einschulung gem. § 64 Abs 1 Satz 2 NSchG Gebrauch gemacht werden, so ist frühzeitig bis zum 31.01. des betreffenden Jahres in dem die Entscheidung zu treffen ist, eine einzelvertragliche Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zu schließen.

Für die heilpädagogischen Gruppen gelten andere Regelungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

Krippe

In Krippen werden Kleinkinder unter 3 Jahren pädagogisch begleitet.

Sie eröffnen Kindern unter 3 Jahren einen ersten Zugang zu Bildung, leisten grundlegende erzieherische Arbeit und gewährleisten eine zuverlässige Betreuung.

In unseren Krippengruppen nehmen wir Kinder ab dem 1. Geburtstag auf.

In einer Krippengruppe gibt es maximal 15 Plätze.

Kindergarten

In Kindergartengruppen werden Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen.

Sie bieten den Kindern vielfältige Bildungsangebote.

Ziel ist die Entwicklung jedes einzelnen Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie die Vorbereitung auf die schulische Bildung.

In unseren Kindergartengruppen gibt es maximal 25 Plätze.

Integration

Unsere integrativen Gruppen stehen grundsätzlich allen Kindern offen.

Wenn ein Kind in seiner Entwicklung mehr Unterstützung benötigt, stehen ihm in unseren integrativen Gruppen zusätzlich heilpädagogische Fachkräfte zur Seite.

Unser Konzept der gemeinsamen Betreuung für Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf stützt sich nicht allein auf unsere Fachkompetenz, sondern zudem auf das Wissen, dass alle Kinder miteinander und voneinander spielend lernen.

In integrativen Gruppen werden immer weniger Kinder aufgenommen als in anderen Gruppen, damit die Fachkräfte noch besser auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen können.

In unseren Einrichtungen bieten wir bei Bedarf im Krippen- und Kindergartenbereich integrative Plätze an.

Damit Ihr Kind einen integrativen Platz erhalten kann, ist eine Kostenzusage durch den Träger der Sozialhilfe erforderlich.

Ob wir für Ihr Kind in unserer Einrichtung einen Platz anbieten können, wird in der regionalen Vereinbarung aller Kitas in einer Kommune jedes Jahr neu festgelegt.

Bei allen Fragen sprechen Sie gern unsere Kitaleitung an.

Heilpädagogische Kindergartengruppen

Alle Informationen zu unseren Heilpädagogischen Kindergartengruppen finden Sie hier 

Das ist Ihre Ansprechperson

Annette Siepker

Leitung Kita St. Anna