Kita am Stadtpark

Ein Selbermach-Kindergarten

Kinder sind neugierig und probieren Dinge aus.

Sie forschen und entdecken.

Sie dürfen auch Fehler machen.

Bei uns dürfen Kinder Selber-Machen.

Dann können sie eigene Lösungen finden.

Das hilft ihnen, unabhängiger zu werden. Das hilft ihnen zu lernen.

Bei uns gestalten Kinder ihre eigene Entwicklung und ihre Umwelt.

Unser Angebot

Wir bieten eine altersübergreifende Kindergartengruppe (08.00 – 13.00 Uhr).

Auf Wunsch bieten wir einen Frühdienst an

Dieser geht von 7.30 – 8.00 Uhr.

Auf Wunsch bieten wir einen Spätdienst an

Dieser geht von 13:00 – 13:30 Uhr.

In unserer Kindertagesstätte leben wir Vielfalt

Wir finden es gut, dass es Unterschiede gibt.
Manche Kinder sprechen andere Sprachen.
Die Familien der Kinder sind unterschiedlich.
Einige Familien glauben an Gott, andere nicht.

Wir sehen jedes Kind als besonderes Individuum.
Das bedeutet: Jedes Kind ist einzigartig.
Einige Kinder sind jünger, andere älter.
Manche Kinder sind Mädchen, andere Jungen.
Kinder haben unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen.
Einige Kinder haben vielleicht Schwierigkeiten oder Einschränkungen.

Wir glauben, dass jedes Kind etwas Besonderes zur Gemeinschaft beiträgt.

Diese Unterschiede bereichern uns alle.

Weitere Informationen

Anmeldung

Sie wollen Ihr Kind für die Betreuung in unserer Kindertagesstätte anmelden?

Die Stadt Papenburg hat ein trägerübergreifendes Online-Anmeldesystem eingeführt.

Die Anmeldungen für alle Einrichtungen werden online über dieses System erfasst.

Bitte klicken Sie hier, um zur Anmeldemaske der Stadt Papenburg zu gelangen.

Alle Kindertagesstätten legen großen Wert auf eine gute Erziehungspartnerschaft und erwarten neben der Voranmeldung ein persönliches Gespräch in der Einrichtung.

Erst dann wird die Anmeldung verbindlich.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der Kitaleitung.

Gern können Sie bereits im Vorfeld unseren Anmeldebogen unten ausfüllen.

Die Anmeldungen werden bis zum 31.01. gesammelt.

Die Platzvergabe erfolgt in der Regel zum 01.03. für das neue Kitajahr.

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

Für die Betreuung in einer Krippengruppe müssen Eltern für Kinder unter 3 Jahren einen Elternbeitrag zahlen.

Die Beiträge sind sozial gestaffelt.

Sie richten sich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in mehrere Einkommensgruppen. 

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Beitrag zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen:

Bitte Klicken Sie hier, um einen Antrag zu Stellen

Die Betreuung für Kinder ab 3 Jahren ist für die Eltern beitragsfrei.

Eltern müssen nur ein Verpflegungsgeld von bis zu 6€ pro Monat zahlen. Je nach Kita und Gruppe kann dazu ein Frühstücksbeitrag und ein Obstbeitrag kommen.

Außerdem müssen Eltern das Mittagessen bezahlen, wenn ihr Kind in der Kita isst.

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, die Kosten für das Mittagessen zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, beim Landkreis Emsland einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen: 

Bitte klicken sie hier, um einen Antrag zu stellen

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier 

In unsere Kita können Kinder aus dem Stadtgebiet Papenburg aufgenommen werden.

Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Betreuung in der Kita wird ein Vertrag zwischen Kita und Eltern geschlossen.

Krippengruppe

Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließungszeiten mit dem Ende des Kitajahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.

Für den möglichen Übergang in eine Kindergartengruppe muss mit der Kita eine Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Leitung der Kita.

Kindergartengruppe

Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließzeiten mit Ende des Kitajahres, in dem das Kind das schulpflichtige Alter erreicht.

Das ist dann der Fall, wenn das Kind bis zum 30. September des Jahres 6 Jahre alt wird.

Soll von den Regelungen zur flexiblen Einschulung gem. § 64 Abs 1 Satz 2 NSchG Gebrauch gemacht werden, so ist frühzeitig bis zum 31.01. des betreffenden Jahres in dem die Entscheidung zu treffen ist, eine einzelvertragliche Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zu schließen.

Für die heilpädagogischen Gruppen gelten andere Regelungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

altersübergreifende Kindergartengruppe

In unserer altersübergreifenden Kindergartengruppe werden Kinder ab 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen.

Sie bietet den Kindern vielfältige Bildungsangebote.

Ziel ist die Entwicklung jedes einzelnen Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie die Vorbereitung auf die schulische Bildung.

In unserer Gruppe gibt es maximal 25 Plätze.

Hier können Sie unser Konzept (Kita am Stadtpark) herunterladen

Das ist Ihre Ansprechperson

Heidi Bonk

Leitung Kita St. Antonius / Kita am Stadtpark