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In der Von-Velen-Schule werden Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf geistige Entwicklung unterrichtet.
Grundlage für den Unterricht in der Von-Velen-Schule ist der Lehrplan für Förderschulen geistige Entwicklung (niedersächsisches Kerncurriculum).
Dieser Lehrplan ist für alle Tagesbildungsstätten und Förderschulen geistige Entwicklung gleich.
Im Lehrplan sind die Ziele für den Unterricht in den einzelnen Fächern bestimmt.
Die Dauer der Schulpflicht ist 12 Jahre.
Die Von-Velen-Schule unterstützt alle Schüler*innen dabei, ihre Persönlichkeit zu entwickeln (Personale Bildung).
Sie lernen in ihrer Klasse mit bis zu 8 Schüler*innen.
Unterrichtet wird auch in Lerngruppen oder im Kurssystem gemeinsam mit Schüler*innen mit ähnlichem Lernstand. Falls nötig, finden Unterricht oder Therapie auch in 1:1-Situationen statt.
Der Hauptstandort der Von-Velen-Schule ist in der Kleiststraße in Papenburg.
6 Klassen haben ihren Lernort an anderen Schulen im nördlichen Emsland.
Die Lehrkräfte der Von-Velen-Schule und die Lehrkräfte der Kooperationsschulen arbeiten eng zusammen. Sie unterstützen und beraten sich bei Bedarf.
Die Schüler*innen der Von-Velen-Schule gehören ganz selbstverständlich zur Schulgemeinschaft der jeweiligen Kooperationsschule dazu.
Teil der Kooperation sind zum Beispiel:
• gemeinsame Pausen
• gemeinsame Projekte und Schulfeiern
• gemeinsamer Unterricht je nach Fähigkeit oder Bedarf
• gemeinsames Lernen an außerschulischen Lernorten
Unsere Kooperationsschulen sind:
• Waldschule Papenburg
• Grundschule Heede
• Grundschule St. Franziskus Werpeloh
• Oberschule am Schloss Sögel
In der Karte finden Sie alle Standorte unserer Von-Velen-Schule.
Weitere Informationen unter: www.von-velen-schule.de
Wie kann ich mein Kind anmelden?
Sie können Ihr Kind in der Von-Velen-Schule anmelden, wenn
• für Ihr Kind der vorrangige sonderpädagogische Unterstützungsbedarf geistige Entwicklung festgestellt wurde
• Sie im Einzugsgebiet der Von-Velen-Schule wohnen
• die Zuweisung über das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Osnabrück erfolgt ist
Am leichtesten können wir alles in einem persönlichen Gespräch klären.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Die Kosten werden vom Träger der Eingliederungshilfe (i.d.R. Landkreis) übernommen.
Die Eltern müssen einen Teil des Mittagessens finanzieren, wenn der Leistungsträger dies festlegt.
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Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Die Dauer der Schulpflicht ist 12 Jahre.
Darlehnskasse Münster eG
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