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Wir versuchen den Kindern Sicherheit zu geben. Sie haben ihre festen Gruppen und Bezugspersonen. Die Kinder können selbst im Kitaalltag entscheiden.
Wir bieten Ihnen:
Wir arbeiten nach dem teiloffenen Konzept. Die Kinder können entscheiden, ob sie an gruppenübergreifenden Angeboten teilnehmen.
Das können zum Beispiel Waldtage oder Bewegungsangebote sein.
Die Kinder dürfen alle Gruppen und Funktionsräume der Kita aufsuchen.
Wir haben dabei feste Strukturen und Regeln.
Sie wollen Ihr Kind für die Betreuung in unserer Kindertagesstätte anmelden?
Die Anmeldungen werden im gesamten laufenden Jahr angenommen.
Wird z.B. ein Platz ab August 25 gewünscht, sollte eine Anmeldung bis zum 15.1.25 in der Kita erfolgt sein.
Das Kindergartenjahr beginnt im August des jeweiligen Jahres. Eine spätere Aufnahme ist nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Plätzen und in Absprache mit der Einrichtung möglich.
Die Anmeldebögen können in den jeweiligen Büros abgeholt oder von der Homepage der jeweiligen Kita heruntergeladen werden.
Mit der Anmeldung ist noch keine Platzzusage gegeben, dies erfolgt im Anschluss, meistens vor Ostern
Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für die Betreuung in einer Krippengruppe müssen Eltern für Kinder unter 3 Jahren einen Elternbeitrag zahlen.
Die Beiträge sind sozial gestaffelt.
Sie richten sich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in mehrere Einkommensgruppen.
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Beitrag zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Werlte einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen.
Die Betreuung für Kinder ab 3 Jahren ist für die Eltern beitragsfrei.
Eltern müssen nur ein Verpflegungsgeld von bis zu 6€ pro Monat zahlen. Je nach Kita und Gruppe kann dazu ein Frühstücksbeitrag und ein Obstbeitrag kommen.
Außerdem müssen Eltern das Mittagessen bezahlen, wenn ihr Kind in der Kita isst.
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, die Kosten für das Mittagessen zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, beim Landkreis Emsland einen Antrag auf Übernahme der Beiträge zu stellen:
Bitte klicken sie hier, um einen Antrag zu stellen
Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
In unsere Kita können Kinder aus Gemeinde Werlte aufgenommen werden.
Für die heilpädagogischen Gruppen ist dies anders.
Für die Betreuung in der Kita wird ein Vertrag zwischen Kita und Eltern geschlossen.
Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließungszeiten mit dem Ende des Kitajahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Für den möglichen Übergang in eine Kindergartengruppe muss mit der Kita eine Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Leitung der Kita.
Der Vertrag endet unabhängig von den Ferienschließzeiten mit Ende des Kitajahres, in dem das Kind das schulpflichtige Alter erreicht.
Das ist dann der Fall, wenn das Kind bis zum 30. September des Jahres 6 Jahre alt wird.
Soll von den Regelungen zur flexiblen Einschulung gem. § 64 Abs 1 Satz 2 NSchG Gebrauch gemacht werden, so ist frühzeitig bis zum 31.01. des betreffenden Jahres in dem die Entscheidung zu treffen ist, eine einzelvertragliche Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zu schließen.
Für die heilpädagogischen Gruppen gelten andere Regelungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
In Krippen werden Kleinkinder unter 3 Jahren pädagogisch begleitet.
Sie eröffnen Kindern unter 3 Jahren einen ersten Zugang zu Bildung, leisten grundlegende erzieherische Arbeit und gewährleisten eine zuverlässige Betreuung.
In unseren Krippengruppen nehmen wir Kinder ab dem 1. Geburtstag auf.
In einer Krippengruppe gibt es maximal 15 Plätze.
In Kindergartengruppen werden Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Sie bieten den Kindern vielfältige Bildungsangebote.
Ziel ist die Entwicklung jedes einzelnen Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie die Vorbereitung auf die schulische Bildung.
In unseren Kindergartengruppen gibt es maximal 25 Plätze.
Unsere integrativen Gruppen stehen grundsätzlich allen Kindern offen.
Wenn ein Kind in seiner Entwicklung mehr Unterstützung benötigt, stehen ihm in unseren integrativen Gruppen zusätzlich heilpädagogische Fachkräfte zur Seite.
Unser Konzept der gemeinsamen Betreuung für Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf stützt sich nicht allein auf unsere Fachkompetenz, sondern zudem auf das Wissen, dass alle Kinder miteinander und voneinander spielend lernen.
In integrativen Gruppen werden immer weniger Kinder aufgenommen als in anderen Gruppen, damit die Fachkräfte noch besser auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen können.
In unseren Einrichtungen bieten wir bei Bedarf im Krippen- und Kindergartenbereich integrative Plätze an.
Damit Ihr Kind einen integrativen Platz erhalten kann, ist eine Kostenzusage durch den Träger der Sozialhilfe erforderlich.
Ob wir für Ihr Kind in unserer Einrichtung einen Platz anbieten können, wird in der regionalen Vereinbarung aller Kitas in einer Kommune jedes Jahr neu festgelegt.
Bei allen Fragen sprechen Sie gern unsere Kitaleitung an.
Alle Informationen zu unseren Heilpädagogischen Kindergartengruppen finden Sie hier
Darlehnskasse Münster eG
IBAN: DE6 5400 6026 5050 0500 300
BIC: GENODEM1DKM
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