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Wohnhaus für Kinder und Jugendliche (SGB IX)

Wohnen für Kinder und Jugendliche

Im Wohnhaus für Kinder und Jugendliche leben Kinder und Jugendliche, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Das Wohnhaus für Kinder und Jugendliche ist ein besonderes Zuhause.

Wer kann bei uns wohnen?

Bei uns können 42 Kinder und Jugendliche leben, die Unterstützung benötigen.

Das Angebot ist für Kinder und Jugendliche mit geistigen Beeinträchtigungen und mit mehrfach Behinderungen.

Unsere Arbeit

Das Wohnhaus für Kinder hat 6 Wohngruppen mit 36 Wohnplätzen. 5 Wohngruppen befinden sich im Haupthaus und eine Wohngruppe ist in einer Außen-Wohn-Gruppe. Die Außen-Wohn-Gruppe ist eine Gruppe in einem anderen Haus. In einer Wohngruppe leben 6 Kinder und Jugendliche. Sie leben dort wie in einer großen Familie. Sie sollen sich wohl und sicher fühlen.

Wir wollen, dass jedes Kind und jede*r Jugendliche das Beste aus sich machen kann.

Dabei schauen wir genau hin:
Was kann das Kind gut?
Wo braucht es Hilfe?

Unsere Leistungen

    • Ein strukturierter und geregelter Tagesablauf
    • Gemeinsames Kochen an den Wochenenden
    • Freizeitaktivitäten: Spaziergänge, Marktbesuche, Ferienfreizeiten, Sportangebote
    • Feierliche Veranstaltungen wie Adventsfeier oder Karneval
    • Einbindung der Eltern in unsere Arbeit
 

Unser Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendliche Anerkennung und Wertschätzung bekommen. Sie sollen lernen, Dinge selbst zu machen. Sie sollen selbst entscheiden dürfen.

Weitere Informationen

Aufnahme

In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen, welche Wohn- und Betreuungsangebote wir haben.

Dazu rufen Sie die Personen an, die unten stehen.

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben, wenn Sie einen Wohnplatz möchten.

Füllen Sie dazu den untenstehenden Erstkontakbogen aus.

Senden Sie diesen an die E-Mail Adresse.

Die E-Mail Adresse ist: Wohnanfrage@st-lukas-heim.de.

Wir prüfen dann Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.

Finanzierung

Für den Wohnplatz zahlt in der Regel das Sozialamt.

Wichtig ist, dass das Kind oder der/die Jugendliche eine wesentliche oder drohende Behinderung hat.

Und dass Sie Unterstützung benötigen.

Wie läuft die Finanzierung ab?

  • Stellung des Antrags: Die Eltern oder Sorgeberechtigten stellen einen Antrag. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialhilfeträger z.B. beim Sozialamt gestellt werden.
  • Bedarfsprüfung: Das Amt prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
  • Übernahme der Kosten: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bezahlt das Amt den Wohnplatz und die Betreuung.
  • Elternbeitrag: Es kann sein, dass die Eltern auch etwas bezahlen müssen. Wie viel, das hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Wir nehmen vorrangig Kinder und Jugendliche aus dem Raum Papenburg und Umgebung auf.

Das ist Ihre Ansprechperson

Alexander Nee

Leitung Wohnhaus für Kinder und Jugendliche