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Erklärung zur Barrierefreiheit

26.06.2025

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 9b NBGG. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

www.st-lukas.info

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Website ist derzeit teilweise mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar. Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Diese Webseite ist mit den niedersächsischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Die Einschätzung der digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Einige Inhalte oder Funktionen auf unserer Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Dazu gehören unter anderem:

  • Text-und Videoalternativen
  • Kontrast für Infografiken und Beschriftungen
  • Vergrößerbar bis zu 200 %
  • Gebärdensprache
  • einige Office-Dokumente und Pdfs sind noch nicht vollständig barrierefrei

Wir bemühen uns, diese Inhalte schrittweise anzupassen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoptionen) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen?

Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form?
Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson:

St. Lukas
Gasthauskanal 5
26871 Papenburg
info@caritas-st-lukas-de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares,
schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.